Teilnahmebedingungen



• Zugelassen sind alle Musiker, Bands (egal ob Cover Band, Schülerbands, Big Band,…), Straßenmusiker, Blasorchester, Alleinunterhalter, Rapper, etc. aus der Region.

• Zugelassen sind alle Musikarten, -stile und richtungen.

• Jeder Teilnehmer organisiert über den zentralen Ansprechpartner den Auftritt am 02 Juni selbst und stellt alle erforderlichen Instrumente für die Veranstaltung bereit.

• Musiker unter 18 Jahre benötigen eine Einverständniserklärung der Eltern/des Erziehungsberechtigten.

• Der Wohnsitz der Musiker (über 50% der Teilnehmer) muss in der Austragungsregion liegen.

• Bands mit menschenverachtenden Texten und verfassungsfeindlichen/-widrigen Symbolen sind zur Veranstaltung nicht zugelassen.

• Die Wertung und Beurteilung erfolgt ausschließlich über die Jury.

• Missachtungen des Reglements und ausdrückliche Anweisungen des Veranstalters können zum Ausschluss des Teilnehmers führen.

• Von allen Bewerbungen entscheidet die Jury in einer Vorauswahl, welche sechs Bands und/oder Musiker zu dem Musik-Wettbewerb zugelassen werden. Diese spielen dann beim GWV CHALLENGE-LAUF am Samstag 02. Juni auf einer Bühne in der Innenstadt von Fulda. Den genauen Standort und alle wesentlichen Informationen zum Ablauf bekommen die Ansprechpartner nach der Teilnahmeentscheidung der Jury mitgeteilt.

• Jeder Musiker und/oder Band wird zu diesem außergewöhnlichen Musik-Event zugelassen, wenn das musikalische Repertoire mind. eine Stunde lang ist, vollständige Bewerbungsbögen eingereicht wurden und keine Verstöße gegen das Reglement vorliegen.

• Alle überlassenen Materialien, insbesondere Fotos und CDs mit Songs, werden ausschließlich im Rahmen des Wettbewerbes verwendet. Eine Rücksendung der Materialien erfolgt nicht.

• Die Sichtung der Bewerbung, die Bewertung sowie die Zulassung zum Musik-Wettbewerb “Straßenmusiker 2012” erfolgt ausschließlich durch die Jury des Veranstalters. Die Entscheidung der Jury ist bindend, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

• Der Veranstalter behält sich nachträgliche Veränderungen sowie Ausnahmen von den o.g. Bedingungen vor, sofern diese für die Umsetzung des Musik-Wettbewerbes notwendig erscheinen.